Rückblick 2015

Neue gesetzliche Anforderungen an Logistikunternehmen – Einführung und Zertifizierung eines Information Security Management Systems (ISMS)

Beschrei­bung

Mit der am 17.06.2009 erfolgten Sektoreneinteilung wies die Bundesregierung viele Wirtschaftszweige, unter anderem auch die Logistikbranche, sogenannten KRITIS-Sektoren zu. Mit dem Erlass des IT-Sicherheitsgesetzes, welches Mitte 2015 zu erwarten ist, kommen auf diese Sektoren neue gesetzliche Anforderungen, wie z.B. Meldepflichten und die Umsetzung grundlegender IT-Sicherheitsmaßnahmen, zu.

Wir laden alle Entscheidungsträger von Logistikunternehmen ein, am 16. April 2015 im Vortragsraum der ANMATHO AG am Kompaktseminar: „Neue gesetzliche Anforderungen an Logistikunternehmen – Einführung und Zertifizierung eines Information Security Management Systems (ISMS)“, teilzunehmen.

Was bedeutet KRITISche Infrastrukturen, und welche Branchen gehören dazu?

Als „Kritische Infrastrukturen“ (kurz: KRITIS) werden Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen bezeichnet, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.

Kritische Infrastrukturen werden dabei in folgende Branchen-Sektoren eingeteilt:

• Transport und Verkehr
• Ernährung und Gesundheit
• Informationstechnik und Telekommunikation
• Energie und Wasser
• Finanz- und Versicherungswesen
• Medien und Kultur

Damit die technischen Systeme in diesen wichtigen Sektoren ordnungsgemäß funktionieren, müssen sie vor Störfällen und kriminellen Angriffen geschützt und abgesichert werden.

Umfangreiche Gesetzesinitiativen zur IT-Sicherheit

Diesen bedeutenden Stellenwert der Informationssicherheit hat seit längerem auch der Gesetzgeber erkannt. Die digitalen Infrastrukturen Deutschlands sollen künftig zu den sichersten weltweit gehören. In diesem Zusammenhang wurde am 17. Dezember 2014 das IT-Sicherheitsgesetz vom Bundeskabinett beschlossen, das bereits im Sommer 2015 Inkrafttreten soll. Das Gesetz fordert von den Betreibern in den neun Sektoren die Festlegung von Mindeststandards für die IT-Sicherheit durch Nachweispflichten mit verpflichtenden Sicherheitsaudits, Prüfungen oder Zertifizierungen, die Etablierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) sowie von Meldewegen von IT-Sicherheitsvorfällen.

Kompakter Überblick

Unser Kompaktseminar vermittelt Ihnen als Geschäftsführer oder IT-Führungskraft von KRITIS-Unternehmen einen Überblick zum aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen und gibt Erfahrungsberichte aus der Praxis weiter. Lassen Sie sich durch unsere erfahrenen Referenten einen systematischen Weg aufzeigen, wie Sie ein ISMS erfolgreich und kosteneffizient einführen und nach ISO 27001 zertifizieren lassen können.


















Veran­staltungs­format

Zielgruppe

Fachpublikum

Uhrzeit
13:30 - 15:00 Uhr

(freie Plätze verfügbar)

Dokumente

Veranstalter

ANMATHO AG

Branche

Logistikdienstleistung/Beratung

Ansprechpartner

Niki Lührs
Winterhuder Weg 8
22085 Hamburg
+49 40 229 471 90 43
niki.luehrs@anmatho.de

Veranstaltungsort

ANMATHO AG
Winterhuder Weg 8
22085 Hamburg, Deutschland [Routenplanung]
1. Stock
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